Öffentliche Stellungnahme zur freien Versammlung, Mahnwache, am Donnerstag, dem 14. September 2023, vor der KESB in Sissach

Öffentliche Stellungnahme zur freien Versammlung, Mahnwache, am Donnerstag, dem 14. September 2023, vor der KESB in Sissach
12.09.2023
Von Linda Kratky

Hallo miteinander

Wir bedanken uns herzlichst für den Hinweis, der uns glücklicherweise per Zufall über die Sozialen Medien erreicht hat, und möchten folgende Punkte zur Frage nach dem Veranstalter anmerken.

1. 30’000 virtuelle Aufrufe in Sozialen Medien bringen nicht zwingend viele Besucher an eine Versammlung. (10% max. beim Flyern in der realen Welt)

2. Art. 22 BV

Versammlungsfreiheit

1 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_22

3. ES GIBT KEINEN VERANSTALTER, es handelt sich per definitionem um eine VERSAMMLUNG.

4. Art. 6 BV

Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung

Jede Person nimmt VERANTWORTUNG FÜR SICH SELBER wahr und TRÄGT NACH IHREN KRÄFTEN ZUR BEWÄLTIGUNG DER AUFGABEN IN STAAT UND GESELLSCHAFT BEI.

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_6

5. Entsprechend dem Punkt 4. werden wir als Menschen auch handeln, selbstverständlich die Kommunikation mit den Behörden nicht ablehnen und als erfahrene freie Aktivisten und Aktivistinnen die nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen und den nötigen Respekt für das Leben jederzeit wahren.

Beste Grüsse von uns Menschen

Es gibt keinen Veranstalter, es handelt sich um eine Versammlung freier Menschen.

Alle Behörden sind zwecks Gewährleistung der Sicherheit aller Beteiligten und der Regelung des Verkehrs schriftlich informiert in Form einer Einladung oder direkt adressierten Information, inklusive der im vorliegenden Fall verantwortlichen KESB.

Wir danken allen auf allen Seiten herzlich für ihr Engagement für Aufklärung und Menschenrechte.

Views: 0