Die ersten Pharma-Flüchtlinge Europas?

UPDATE VOM 03.10.2023

Die ersten Pharma-Flüchtlinge Europas?
03.10.2023
Von Linda Kratky

Zusammenfassung mit aktuellem Stand:

Seit über zwei Wochen sei die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Gelterkinden-Sissach nicht erreichbar und verweigere der Rechtsvertretung von Frau Honegger die aktuelle Akteneinsicht. Am 14. September 2023 entstand vor der KESB in Sissach BL eine Dauermahnwache für Kinderrechte und gegen Zwangsimpfung.

Es wurde versucht, den Vollstreckungsentscheid durch die KESB Gelterkinden-Sissach vom 8. August 2023 zur Zwangsimpfung von zwei Kindern unter Androhung von Polizeigewalt, gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid vom 16. Juni 2020, einstellen zu lassen. Am Montag, dem 18. September 2023, gab Presseprecher Marek Schäfer des Vereins PIU für Kinderrechte ein ausführliches, schriftliches Wiedererwägungsgesuch und eine Nichtigkeitserklärung bei der KESB in Sissach BL ab. 

Der angekündigte Termin wurde abgelehnt, selbst nach einem Anruf bei der KESB. Die Klingel bei der Vordertür wurde 10 Minuten vor der Abgabe als defekt deklariert und blieb es für mehrere Wochen. Der Einwurf der Unterlagen und einer Dokumentation zum problematischen Impfstoff in CD-Form in den Briefkasten der KESB Gelterkinden-Sissach wurde von Hoch2.tv, unabhängigen Aktivisten und Aktivistinnen und den Freiheitstrychlern begleitet.

Es erfolgte bis dato keine Reaktion seitens der KESB abgesehen von einer elektronischen Empfangsbestätigung, ebenso wenig von der Sicherheitsdirektion (SID) Basel-Landschaft, dem angewiesenen Impfarzt Dr. med. Domenico Rinaldi oder dem Regierungsrat des Kantons Baselland. Die baselländische Grüne-Landrätin Laura Grazioli erhielt auf ihre Fragen an den Regierungsrat lediglich «schwammige Nicht-Antworten» . Die KESB unterliegt der Aktenführungspflicht, diese wurde verletzt, als Briefe von Besuchenden des ersten Tages der Mahnwache Sissach durch die KESB nicht ordentlich in Empfang genommen wurden – etliche Schreiben wurden achtlos und unbeantwortet neben dem Briefkasten deponiert.

Der Vater der betroffenen Kinder sei nicht gesprächsbereit und offenbar immer noch gewillt, seine Kinder impfen zu lassen. Seit September 2022 läuft ein Zivilrechtsverfahren beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West bezüglich Sorgerecht mit dem Ziel, der Mutter die beiden Söhne zu entziehen. Die Vollstreckungsfrist für die Masernimpfung lief am 15. September 2023 ab, Frau Honegger zwar hat versucht, einen Termin beim Impfarzt zwecks Besprechung zu erhalten, dieser wurde ihr jedoch nicht einmal gewährt. 

Der Arzt wurde durch den Verein PIU schriftlich darüber informiert, dass eine gewaltvolle Behandlung der Kinder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde. Keine Rückantwort und kein Angebot – «die Mutter wird systematisch kriminalisiert», sie muss jederzeit damit rechnen, dass ihre beiden Kinder durch die Polizei in der Schule oder in ihrer Freizeit abgefangen oder von zu Hause abgeholt werden, um mit Gewalt einer Masernimpfung unterzogen zu werden. Die Kinder leiden nicht unter der Uneinigkeit der Eltern, sondern unter der Bedrohung durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, welche Kinder schützen sollte.

Die Kinder erhalten Unterstützung durch die Schule, die sie aus Sicherheitsgründen nicht mehr regulär besuchen konnten, sie wurden vor den Schulferien krank geschrieben. Homeschooling war in dieser schwierigen Zeit möglich, die Schule konnte unterstützend Privatunterricht mitorganisieren und Schulunterlagen zur Verfügung stellen. Die Kinder sind zurzeit wohlauf und befinden sich mit der Mutter in den Ferien. Ob nach den Ferien wieder geordnete Verhältnisse vorzufinden sind, sei dahin gestellt in Anbetracht der coronamassnahmen- und pharmafreundlichen Haltung des Kantons Baselland.

«Gesundheitlich ist es ein Problem, wenn die Kinder sich immer Sorgen machen müssen, dass sie da weggenommen werden in der Schule und sie wollen eben nicht, dass das passiert. Die Kinder wollen das nicht, die wollen weder geimpt werden, noch wollen sie weggenommen werden, noch wollen sie fixiert werden, noch wollen sie zwangsgeimpft werden. Schon gar nicht wollen sie geimpft werden […] mit einem Imfpstoff, der problematisch ist. Sie waren vorher schon gegen die Impfung, sind jetzt erst recht gegen die Impfung.» Der für die angeordnete Zwangsimpfung vorgesehene Impfstoff ist potenziell krebserregend und enthält Gebärmutterhalskrebszellen (angeblich keine Stammzellen), die sogenannten HeLa-Zellen.

Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic nimmt bisher noch keine Stellung dazu, hat jedoch Offenheit für einen Gesprächstermin bekundet, der noch nicht festgelegt wurde. Im Wiedererwägungsgesuch an die KESB sind nicht nur zu berücksichtigende Erkenntnisse zur Problematik des möglicherweise krebserregenden Masernimpfstoffes erwähnt, der unter anderem mit unreinen HeLa-Zellen kontaminiert sein kann, sondern auch die nach den vier Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention zwingend notwendige und noch ausstehende Anhörung der Kinder. 

So bleibt es derzeit beim Status quo, die Kinder sind auf Schutz und Homeschooling angewiesen und leben derzeit in einem Kanton, der sie «politisch diskriminiert», drangsaliert und mit Gewalt bedroht. Die betroffenen schweizer Familienmitglieder könnten «die ersten Pharma-Flüchtlinge Europas» werden. Die Menschen-Interessen sollten vom Kanton Basel-Land höher gewichtet werden als die Pharmalobby-Interessen und letztere nicht wie in der Corona-Zeit mit Rambo-Methoden umgesetzt werden.

Die SP-Regierungsrätin Kathrin Schweizer der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft in Liestal BL ist zuständig für die Aufsichtsbehörde über die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB und wurde vom Verein PIU angeschrieben. Unzulänglichkeiten und Beschwerden werden in Berichten über die KESB erfasst und von der Sicherheitsdirektion veröffentlicht. 

Von der Polizei und der Sicherheitsdirektion wird also erwartet, dass diese auf Grund der Nichtigkeit des Vollstreckungsentscheides der KESB, des fehlenden, sicheren Impfstoffes und der nicht erfolgten, nötigen Kindesanhörung einen allfälligen Auftrag zur Zwangsimpfung verweigert und allfällig strafrechtlich und administrativ relevantes Fehlverhalten der KESB ordnungsgemäss ahndet. Eine Kindesanhörung sollte in einer sicheren Umgebung stattfinden, eine Aufhebung der Anordnung würde diese Sicherheit schaffen.

Nun sollen zusätzlich einundreissig Gemeinden der Basel-Landschaft, die in den Zuständigkeitsbereich der KESB Gelterkinden-Sissach fallen, zu einer offenen Konferenz eingeladen werden. Die besagte Schutzbehörde in Sissach ist durch bekanntes Fehlverhalten bereits mehrfach in Verruf gekommen, zu dem es unterdessen einige Berichte in den Leitmedien gibt. 

Die Gemeinden sollen nun endlich Verantwortung für diesen «chaotischen Katastrophenfall» einer Behörde übernehmen und diese KESB endlich reorganisieren, sodass sie nicht nur im «Fall Honegger» sauber arbeitet und die richtigen Entscheidungen trifft, sondern in allen weiteren zukünftigen Fällen ebenso. Menschen sollen nicht abgelehnt, in eine unerträgliche Situation getrieben oder in Angst und Schrecken leben, die Schulpflicht und Besuchsrechte sollen nicht gefährdet werden. Der Verein PIU erwartet die Teilnahme aller Gemeinden an der besagten Konferenz, um den Vorwurf des Machtmissbrauchs an die KESB prüfen und allfällige Missstände korrigieren zu können.

Pressesprecher Marek Schäfer des Vereins PIU erhielt am 2. Oktober 2023 einen Anruf der Polizei Basel-Landschaft und zusätzlich ein Schreiben des Teamleiters des Operativen Ermittlungsdienstes der Kriminalpolizei BL, der sich vergewissern möchte, dass es Frau Honegger und ihren beiden Söhnen gut geht. Der Pressesprecher bot dem Teamleiter des Ermittlungsdienstes sogleich ein persönliches Treffen an zwecks Austausch rundum die Sicherheit der Familie im Kanton und um offene Fragen zu klären, ob die Polizei ausrücken wird – trotz nichtiger Verfügung, sie die Kinder verhaften und für die Zwangsimpfung bei Doktor Domenico Rinaldi fixieren wird und wie sie sich überhaupt verhalten wird. 

Wenn sich der Teamleiter äussern kann, soll dies vorzugsweise schriftlich erfolgen, andernfalls ist die Bekanntgabe einer zuständigen Person erwünscht. Die Rechtsvertretung von Frau Honegger ist aus Schweigepflicht nicht dazu befugt, den Standort der Mutter der beiden Kinder bekanntzugeben, sollten die Behörden diesen erfragen.

Die Sicherheit von Frau Honegger und ihren Kindern ist gewährleistet, dies wird auch öffentlich mit einer Videoaufzeichnung der Familie bestätigt werden, sodass die Kriminalpolizei BL die entsprechende Gewissheit hat. Es gibt mehrere menschliche Gründe für das Fernbleiben vom Wohnort der Familie, einerseits für den Schutz der Kinder vor Übergriffen der Behörden und weiterer Beteiligter, andererseits, um eine Weile Ruhe vor den Medienrummel zu haben. In dieser verstrickten Situation stellt sich die Frage, ob echtes Interesse am und Sorge um das Wohl der Kinder zu dieser polizeilichen Ermittlung geführt haben oder ob es sich um einen eleganten Schachzug seitens des Kantons oder anderer Auftraggeber handelt, um für die Umsetzung des Impfzwangs den Standort der Mutter auf diese Weise zu ermitteln.

Möchte die Sicherheitsdirektion (SID) die Kinder zum Impfen bringen oder kümmert sie sich um die seriöse Fallbearbeitung und bringt Verständnis für die Ferienabwesenheit auf? In jedem Fall ist der Pressesprecher des Vereins PIU dazu verpflichtet, ein Lebenszeichen von der Familie an die Polizei zu übermitteln, und gleichzeitig die Interessen von Frau Honegger durch den Rechtsdienst des Vereins schützen zu lassen. Ziel des Dialoges mit der Kriminalpolizei ist es ebenso, die Sicherheit für die Familie wieder herzustellen, insbesondere wenn sie nach den Ferien an ihren Wohnort zurückkehren.

Es ist bereits der einundzwanzigste Tag der permanenten «Mahnwache Sissach» – für Kinderrechte und gegen Zwangsimpfung, die am 14. September 2023 aus Solidarität mit den durch Impfzwang bedrohten Kindern und der Mutter entstanden ist. Die Mahnwache dient ausserdem zur medialen Zeichensetzung, Aufklärung der Bevölkerung und dem konstanten Aufbau von friedvollem Druck auf die KESB an der Hauptstrasse 115 in Sissach. Einmal wöchentlich findet eine gemeinsame, konfessionsübergreifende Gebetsstunde für Wahrheit und Gerechtigkeit statt. Alle Menschen sind herzlichst dazu aufgerufen, einen Besuch auf der Mahnwache Sissach abzustatten und sich vor Ort ein Bild zu machen.

Das offene Gespräch von eineinhalb Stunden zwischen dem Teamleiter des Operativen Ermittlungsdienstes der Kriminalpolizei BL und dem Pressesprecher des Vereins PIU verlief freundlich. Der Hintergrund der Kontaktaufnahme durch die Polizei war eine eingegangene Vermisstmeldung durch einen Anwalt der Gegenseite. Es liegt kein Auftrag von der KESB Gelterkinden-Sissach vor, die betroffenen Kinder zur Zwangsimpfung vorzuführen, und es handelt sich nicht um politisch motiviertes Verhalten seitens der Polizei. Ein Beweis, dass es der Familie gut geht, wird im gemeinsamen Einverständnis bis Ende dieser Woche erbracht.

Die Situation soll nicht eskalieren und die Polizei soll nicht dazu missbraucht werden, ein Exempel an den Kindern zu statuieren. Eine zuständige Kontaktperson wird durch die Sicherheitsdirektion (SID) gestellt werden, die sich mit dem Verein PIU und Frau Honegger über die Sicherheit austauschen können. Die Kriminalpolizei wurde über das Verhalten der KESB und die Hintergründe informiert. 

Die Polizei sei nicht an bestimmte Regeln gebunden, sondern müsse sich an die verfassungsrechtlichen Grundsätze und an das Polizeigesetz halten. «Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.» Art. 35 Abs. 2 (Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte). Eine gewaltvolle Verhaftung der Kinder würde einer rechtlichen Grundlage bedürfen, die derzeit tatsächlich nicht gegeben ist, laut SID, ebenso wenig wie die zwingende Verhältnismässigkeit.

Die baselländische Polizei kann die Grundrechte der Kinder nicht verletzen, wie die mangelnde Kindesanhörung, und sie kann keine Gewalt gegen Kinder einsetzen. Es handelt sich im «Fall Honegger» um zwei urteilsfähige Kinder, die nicht gegen Masern geimpft werden wollen, ganz klar Nein sagen und sich physisch gegen eine Zwangsimpfung wehren würden. 

Selbst wenn keine nichtige Verfügung wegen mangelnder Kindesanhörung vorliegen würde und selbst wenn ein sicherer Einzelimpfstoff gegen Masern existieren würde (siehe HeLa-Krebszellen-Problematik mit dem Edmonston-Zagreb-Stamm), müssten die Kinder zwecks Injektion mit Gewalt behandelt werden und dies wäre nicht verhältnismässig. «Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.» Art. 5 Abs. 2 BV (Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns).

Die Hoffnung besteht, dass sich die Sicherheitsdirektion (SID) Basel-Landschaft gesetzeskonform verhält. Das ignorante Vorgehen und die unmenschlichen Methoden der KESB in Sissach müssen gestoppt und diese sogenannte Schutzbehörde, die derzeit Kinder mit Angst und Schrecken und mit Schaden an Leib und Leben bedroht, in jedem Fall geprüft und reorganisiert werden. Die oben genannten einundreissig Gemeinden der Bezirke Sissach BL und Waldenburg BL müssen nun unter Aufsicht der Sicherheitsdirektion (SID) BL die derzeit unzumutbare KESB Gelterkinden-Sissach gemeinsam reorganisieren. Von der KESB negativ Betroffene können sich beim Verein PIU und weiteren Stellen melden.

Glück im Unglück und Schritte in die richtige Richtung. Der «Fall Honegger» hätte sich niemals so entwickeln und dermassen eskalieren dürfen, dass Gespräche mit der Kriminalpolizei nötig werden. Der Vater der Kinder ignoriert die psychische und physische Gesundheit und die Rechte seiner Kinder. 

Die KESB funktioniert nicht und dem Vater müsste bereits unter diesen Gesichtspunkten das Sorgerecht entzogen werden. Dank dem angriffigen Vorgehen des Anwaltes des Kindsvaters kam es nun glücklicherweise wenigstens zu einer Genugtuung für die betroffenen Beteiligten, mit Behördenmitarbeitenden sprechen zu können und dabei zu erkennen, dass diese das Recht und die Verfassung ernst nehmen und die Kinder sich bis auf weiteres geschützt fühlen können. 

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